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   KG, 18.03.2024 - 5 W 34/24   

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KG, 18.03.2024 - 5 W 34/24 (https://dejure.org/2024,7977)
KG, Entscheidung vom 18.03.2024 - 5 W 34/24 (https://dejure.org/2024,7977)
KG, Entscheidung vom 18. März 2024 - 5 W 34/24 (https://dejure.org/2024,7977)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2011 - 24 W 29/11

    Verfahrensrecht - Nichtabhilfe- und Vorlageentscheidung erfolgt durch Beschluss

    Auszug aus KG, 18.03.2024 - 5 W 34/24
    Liegt - wie hier - keiner dieser Ausnahmefälle vor, gebieten es rechtsstaatliche Grundsätze, den Bürger vor jeder ihn belastenden staatlichen Maßnahme anzuhören (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2011 - 24 W 29/11 - MDR 2011, 1500, Rdnr. 6 nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 14.01.2008 - 23 W 4/08 - AGS 2008, 367, Rdnr 3 nach juris).

    Ob der Kostenfestsetzung ein einfacher und zweifelsfreier Sachverhalt zu Grunde zu legen ist, lässt sich überdies regelmäßig erst nach Anhörung des Antragsgegners sicher feststellen (OLG Düsseldorf - 24 W 29/11 - a. a. O., Rdnr. 6 nach juris m. w. N.; OLG Celle - 23 W 4/08 - a. a. O., Rdnr 3 nach juris; Jaspersen, a. a. O., § 104 Rdnr. 3).

    Nach Art. 103 Abs. 1 GG beruht eine Entscheidung aber nur dann auf einem Gehörsverstoß, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung zu einem für den Betroffenen günstigeren Ergebnis geführt hätte (BVerfG, Beschluss vom 14.12.1982 - 2 BvR 434/82 - BVerfGE 62, 392, Rdnr. 18 nach juris; BVerfG - 1 BvR 765/89 - BVerfGE 89, 381, Rdnr. 36 nach juris; BVerfG - 1 BvR 188/09 - a. a. O., Rdnr. 13 nach juris; OLG Düsseldorf - 24 W 29/11 - a. a. O., Rdnr. 10 nach juris).

    Eine Heilung des Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann eintreten, wenn das rechtliche Gehör im Rechtsmittelzug gewährt wird und das Rechtsmittelgericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen (BVerfG - 2 BvR 434/82 - a. a. O., Rdnr. 20 nach juris; BVerfG, Beschluss vom 25.05.1956 - 1 BvR 128/56 - BVerfGE 5, 22, Rdnr. 6 nach juris; OLG Düsseldorf - 24 W 29/11 - a. a. O., Rdnr. 7 nach juris).

    Letzteres ist im Beschwerdeverfahren und auch bereits im vorgelagerten Abhilfeverfahren (§ 572 Abs. 1 ZPO) der Fall, da diese keine Präklusion von ergänzendem und neuem Vorbringen kennen (Jaspersen, a. a. O., § 104 Rdnr. 3).Die Nachholung des rechtlichen Gehörs entspricht auch durchaus rechtsstaatlichen Grundsätzen, wie § 321 a ZPO und der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu zu entnehmen ist (OLG Düsseldorf - 24 W 29/11 - a. a. O., Rdnr. 7 nach juris m. w. N.).

    Es war ihm auf diese Weise möglich, durch eigenen Sachvortrag und das Vorbringen eigener Auffassungen auf das Landgericht im Abhilfeverfahren und - bei (hier erfolgter) Nichtabhilfe - auf das Beschwerdegericht einzuwirken und so die angefochtene Festsetzung auf ihre sachliche Richtigkeit hin überprüfen zu lassen (vgl. zu einem entsprechenden Fall OLG Düsseldorf - 24 W 29/11 - a. a. O., Rdnr. 8 nach juris).

    Dass er mit der Rüge der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs keinen Erfolg haben konnte, ergab sich aus der Argumentation des von ihm selbst zitierten Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.04.2011 (24 W 29/11).

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus KG, 18.03.2024 - 5 W 34/24
    Eine Ausnahme gilt nur, wenn eine vorherige Anhörung den Zweck der Maßnahme vereitelte oder wenn die Entscheidung nach vorheriger Anhörung zu spät käme (BVerfG, Beschluss vom 24.02.2009 - 1 BvR 188/09 - NVwZ 2009, 580, Rdnr. 9 nach juris).

    Nach Art. 103 Abs. 1 GG beruht eine Entscheidung aber nur dann auf einem Gehörsverstoß, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung zu einem für den Betroffenen günstigeren Ergebnis geführt hätte (BVerfG, Beschluss vom 14.12.1982 - 2 BvR 434/82 - BVerfGE 62, 392, Rdnr. 18 nach juris; BVerfG - 1 BvR 765/89 - BVerfGE 89, 381, Rdnr. 36 nach juris; BVerfG - 1 BvR 188/09 - a. a. O., Rdnr. 13 nach juris; OLG Düsseldorf - 24 W 29/11 - a. a. O., Rdnr. 10 nach juris).

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus KG, 18.03.2024 - 5 W 34/24
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG beruht eine Entscheidung aber nur dann auf einem Gehörsverstoß, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung zu einem für den Betroffenen günstigeren Ergebnis geführt hätte (BVerfG, Beschluss vom 14.12.1982 - 2 BvR 434/82 - BVerfGE 62, 392, Rdnr. 18 nach juris; BVerfG - 1 BvR 765/89 - BVerfGE 89, 381, Rdnr. 36 nach juris; BVerfG - 1 BvR 188/09 - a. a. O., Rdnr. 13 nach juris; OLG Düsseldorf - 24 W 29/11 - a. a. O., Rdnr. 10 nach juris).

    Eine Heilung des Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann eintreten, wenn das rechtliche Gehör im Rechtsmittelzug gewährt wird und das Rechtsmittelgericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen (BVerfG - 2 BvR 434/82 - a. a. O., Rdnr. 20 nach juris; BVerfG, Beschluss vom 25.05.1956 - 1 BvR 128/56 - BVerfGE 5, 22, Rdnr. 6 nach juris; OLG Düsseldorf - 24 W 29/11 - a. a. O., Rdnr. 7 nach juris).

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus KG, 18.03.2024 - 5 W 34/24
    Eine Heilung des Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann eintreten, wenn das rechtliche Gehör im Rechtsmittelzug gewährt wird und das Rechtsmittelgericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen (BVerfG - 2 BvR 434/82 - a. a. O., Rdnr. 20 nach juris; BVerfG, Beschluss vom 25.05.1956 - 1 BvR 128/56 - BVerfGE 5, 22, Rdnr. 6 nach juris; OLG Düsseldorf - 24 W 29/11 - a. a. O., Rdnr. 7 nach juris).

    Wenn eine Heilung im Rechtsmittelzug eingetreten ist, beruht diejenige Entscheidung, die die unter Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs zustande gekommene Entscheidung aufrechterhält - und beruht damit der Bestand der Ausgangsentscheidung -, regelmäßig nicht (mehr) auf dem Verstoß (BVerfG - 1 BvR 128/56 - a. a. O., Rdnr. 6 nach juris).

  • OLG Celle, 14.01.2008 - 23 W 4/08

    Anhörungsrecht zu Anträgen der Gegenseite einer jeden Partei im

    Auszug aus KG, 18.03.2024 - 5 W 34/24
    Liegt - wie hier - keiner dieser Ausnahmefälle vor, gebieten es rechtsstaatliche Grundsätze, den Bürger vor jeder ihn belastenden staatlichen Maßnahme anzuhören (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2011 - 24 W 29/11 - MDR 2011, 1500, Rdnr. 6 nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 14.01.2008 - 23 W 4/08 - AGS 2008, 367, Rdnr 3 nach juris).

    Ob der Kostenfestsetzung ein einfacher und zweifelsfreier Sachverhalt zu Grunde zu legen ist, lässt sich überdies regelmäßig erst nach Anhörung des Antragsgegners sicher feststellen (OLG Düsseldorf - 24 W 29/11 - a. a. O., Rdnr. 6 nach juris m. w. N.; OLG Celle - 23 W 4/08 - a. a. O., Rdnr 3 nach juris; Jaspersen, a. a. O., § 104 Rdnr. 3).

  • BGH, 22.07.2019 - III ZR 625/16

    Einlegung einer Erinnerung gegen eine Kostenrechnung; Nichterhebung von

    Auszug aus KG, 18.03.2024 - 5 W 34/24
    Denn jedenfalls jetzt kann nicht mehr gesagt werden, der Anfall der Gerichtskosten nach Nr. 1812 GKG-KV sei unmittelbare Folge der Gehörsverletzung durch das Landgericht und beruhte damit objektiv ursächlich auf ihr (vgl. BGH, Beschluss vom 22.07.2019 - III ZR 625/16 - ZInsO 2019, 1786, Rdnrn. 2, 5, 9 nach juris).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus KG, 18.03.2024 - 5 W 34/24
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG beruht eine Entscheidung aber nur dann auf einem Gehörsverstoß, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung zu einem für den Betroffenen günstigeren Ergebnis geführt hätte (BVerfG, Beschluss vom 14.12.1982 - 2 BvR 434/82 - BVerfGE 62, 392, Rdnr. 18 nach juris; BVerfG - 1 BvR 765/89 - BVerfGE 89, 381, Rdnr. 36 nach juris; BVerfG - 1 BvR 188/09 - a. a. O., Rdnr. 13 nach juris; OLG Düsseldorf - 24 W 29/11 - a. a. O., Rdnr. 10 nach juris).
  • OLG Celle, 18.04.2012 - 2 W 101/12

    Anforderungen an den Beginn des Anspruchs auf Verzinsung des

    Auszug aus KG, 18.03.2024 - 5 W 34/24
    Die Verzinsung hat daher nach dem klaren Gesetzeswortlaut mit dem Eingang des Kostenfestsetzungsantrags bei dem zur Kostenfestsetzung berufenen Gericht zu beginnen (so auch Jaspersen in BeckOK, ZPO, 51. Edition, Stand 01.12.2023, § 104 Rdnr. 50; OLG Celle, Beschluss vom 18.04.2012 - 2 W 101/12 - NJW-RR 2012, 763, Ls. und Rdnrn. 2, 3, 7 nach juris).
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